Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen NeoDerm
Stand: 2020
Allgemeines, Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
§1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§2 Terminvergabe, Anwendungen
Behandelt werden, auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung, alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Wünscht der Kunde einen besonderen Anwendungstermin, werden wir versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Die Anwendungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautbild. Wir geben Anwendungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Anwendung trifft der Kunde.
Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Falls der Kunde einen Termin absagen muss, bitten wir, mind. 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Bei nicht wahrgenommenen Terminen stellen wir 80 % der Anwendungskosten in Rechnung.
§3 Gutscheine
Jede Anwendung kann als Gutschein ausgestellt werden. Möglich ist auch die Ausstellung eines Wertgutscheines, bei dem sich der Beschenkte seine Anwendung selbst auswählen kann. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Gutscheine zu verschicken. In diesem Fall sind die Versandkosten durch den Käufer zu bezahlen. Der Gutschein ist erst gültig, wenn die Rechnung beglichen ist.
Generell gilt:
Eine Umwandlung in Bargeld ist nicht möglich. Der Gutschein ist auf andere Personen übertragbar. Der Wert des Gutscheins kann ausschließlich für Anwendungen verwendet werden. Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Bei Erscheinen neuer AGB bzw. Angebots- und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Anwendung fällig. Die Zahlungen haben in bar oder per Bankkarte zu erfolgen. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Anwendung aktuellen Preise. Die ausgewiesenen Preise enthalten die allgemeine gesetzliche Umsatzsteuer (USt./MwSt). Angebote sind nur im angebenden Zeitraum (und solange der Vorrat reicht) gültig.
§ 5 Persönliche Daten und Privatsphäre
Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Anwendung der geforderten Dienstleistung sind, an NeoDerm weiterzugeben. Diese Daten werden auf den Kundenkarteikarten in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. NeoDerm verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklausel einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen ohne schriftliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben.
§6 Gewährleistung
Innerhalb der Anwendung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Die Kunden sind verpflichtet, auf Krankheiten, welche auf die Behandlung Auswirkungen haben könnten (z.B. Allergien, Infektionen), hinzuweisen.
Der Kunde hat uns offensichtliche Anwendungsmängel binnen 3 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§7 Haftung
Unsere Haftung, die unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
Die Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kunden im Rahmen des Anwendungsvertrages wird auf die Haftungsbegrenzung im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung für Spätfolgen unter Anwendung des Anwendungssystems ist ausgeschlossen, soweit diese zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt sind.
Sofern der Kunde bei dem Abschluss des Anwendungsvertrages falsche und/oder nichtzutreffende Angaben über seine körperliche Verfassung bzw. Vorbelastung äußert, besteht keine Haftung durch NeoDerm. Die Richtigkeit der Kundenangaben für eine erfolgreiche Anwendung ist absolut maßgebend.
Falls der Kunde die Anweisungen bzw. Empfehlungen von NeoDerm, die den Anwendungsvorbereitungen dienen, nicht oder nur beschränkt befolgt, entfällt die Haftung durch NeoDerm. Bei weiteren Anwendungsanweisungen bzw. Empfehlungen nach der Anwendung, die ausführlich beschrieben in der Kundeninformation zu finden sind, entfällt die Haftung durch NeoDerm.
NeoDerm kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht bzw. wenn sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physischen Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios.
NeoDerm ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, die mit in das Studio gebracht wurden.
Bei Verspätungen halten wir die komplette Anwendungsdauer ein, falls dies möglich ist. Folgt jedoch direkt im Anschluss an einer Anwendung der nächste Kunde, muss die Anwendungszeit um die Verspätung verkürzt werden. Der Preis für die gebuchte Anwendung bleibt dennoch unverändert.
§8 Warenumtausch
Aktionsware, individuell bestellte Ware oder bereits gebrauchte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
§9 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung von NeoDerm. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd als vereinbart.
§10 Dienstleistung
NeoDerm führt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem neuesten Stand der Industrie am Kunden aus. Sollten Änderungen des Standards auftreten, wird NeoDerm den Kunden noch vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis setzen.
§11 Schlussbestimmungen
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.